BAUKONZEPT
bauGEMEINSCHAFT
Die späteren Bewohner bilden eine Baugemeinschaft und sind dadurch an der Planung des Wohnumfeldes und der eigenen Wohnung beteiligt.
Durch das Finden von gemeinschaftlichen Lösungen können Kosten optimiert und nachhaltige und langlebige Materialien gemeinsam ausgewählt werden.
Die Baugemeinschaftsmitglieder lernen sich frühzeitig über den Baugemeinschaftsprozess kennen und sind oft zum Zeitpunkt des Einzugs bereits zu Freunden geworden.
BAUEN als Baugemeinschaft
Dadurch, dass ein unbebautes Grundstück erworben wird, entfallen die Grunderwerbssteuer und Notarkosten nur auf das unerschlossene Grundstück, nicht auf das fertige Projekt.
Es gibt keine Investorengewinne, keine Makler-Courtage und keine Risikozuschläge eines Projektentwicklers.
Das Investitionsrisiko muss daher von der Baugemeinschaft selbst getragen werden.
Hierzu sollte jedes Baugemeinschaftsmitglied einen Kostenpuffer von ca. 200€/qm WF in der Finanzierung einplanen, der im Idealfall zurückgezahlt werden kann.
Die Baugemeinschaft wird in der Planungsphase durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entwickelt (kleine GbR).
Für den Grundstückskauf und die Bauphase entstehen höhere Verbindlichkeiten und daher wird zum Bau eine ‚große GbR‘ mit einer Haftungsbeschränkung (Haftungsverteilung, oder anderer Rechtsform nach Beratung) gegründet.
Die hierzu erforderliche Rechtsberatung wird die Baugemeinschaft von einem RA und Notar bekommen.